Die Tat entsetzte das Land. Nach dem tödlichen Angriff auf einen Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz Anfang Februar hat das Landgericht Zweibrücken sein Urteil gesprochen.
Der 26-Jährige, der vor rund fünf Monaten den Schaffner eines Regionalzugs bei Landstuhl in der Westpfalz angegriffen und tödlich verletzt hat, muss für zehn Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Zweibrücken verurteilte den Mann am Donnerstag wegen Körperverletzung mit Todesfolge.
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer zwölf Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung des Verurteilten legte sich nicht auf ein Strafmaß fest und beantragte ein Urteil „im Bereich des unteren Strafrahmens“ für einen minder schweren Fall der Körperverletzung mit Todesfolge. Hier sieht das Strafgesetzbuch mindestens ein Jahr Gefängnis vor. Die Anwälte der Hinterbliebenen des Zugbegleiters werteten die Tat als Mord und plädierten auf eine lebenslange Haftstrafe.
Zugbegleiter bei Fahrkartenkontrolle angegriffen
Der angeklagte Grieche mit Wohnsitz in Luxemburg hatte keine Fahrkarte und wollte sich bei der Kontrolle nicht ausweisen. Der Zugbegleiter forderte ihn auf, den Regionalexpress zu verlassen. Darauf rastete der Angeklagte aus und schlug mit voller Wucht mehrfach zu, bis das 36-jährige Opfer bewusstlos wurde. Später starb der Bahnmitarbeiter im Krankenhaus. Die komplette Tat ist von den Kameras im Zug aufgezeichnet worden.
Die Tat vor rund fünf Monaten hatte bundesweit Entsetzen und eine breite Debatte über die Sicherheit des Bahnpersonals in Deutschland ausgelöst. Politik und Bahn kündigten daraufhin mehr Personal sowie eine bessere Ausstattung der Bahnmitarbeiter an.
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Publish date : 2026-07-09 08:10:00
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