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    Millionenförderung: Wird Jena Exzellenzuniversität?

    IntelliNewsBy IntelliNewsoctobre 2, 2026Aucun commentaire3 Mins Read
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    Die Uni Jena könnte Thüringens erste Exzellenzuniversität werden. Es gibt jedoch mehr Bewerber als Plätze. Die Entscheidung fällt heute. Der Status bringt neben Prestige auch eine Millionenförderung.

    Heute entscheidet sich, ob die Friedrich-Schiller-Universität Jena (FSU) sich künftig Exzellenzuniversität nennen darf. Damit wäre sie die erste Hochschule Thüringens, die diesen renommierten Status innehätte. Die Entscheidung darüber fällt am späten Nachmittag. 

    Wie viele Exzellenzunis gibt es bereits und wie viele kommen dazu?

    Neun Universitäten und ein Verbund haben ihren Exzellenzstatus schon verteidigt. Bisher gibt es eine ostdeutsche Hochschule sowie einen Verbund: Die Technische Universität Dresden sowie der Berliner Exzellenzverbund – bestehend aus der Freien Universität Berlin, der Humboldt-Universität zu Berlin, der Technische Universität Berlin sowie der Charité Universitätsmedizin Berlin.

    Nun geht es um bis zu fünf weitere Plätze, die neu vergeben werden. Neben dem der Uni Jena wurden zehn weitere Neuanträge eingereicht.

    Was beinhaltet der Exzellenzstatus?

    Die ausgewählte Hochschulen und Verbünde werden im Rahmen der Exzellenzstrategie von Bund und Ländern gefördert. Das Programm soll Spitzenforschung stärken und die Hochschulen international sichtbarer machen. Neben dem Prestige ist der Status auch mit Fördermitteln verbunden. In der derzeitigen Förderphase erhielten die Unis laut Bundesforschungsministerium jeweils rund zwölf Millionen Euro pro Jahr.

    Wie war der Weg zur Bewerbung der FSU? 

    Thüringens größte Universität hat im vergangenen Jahr die Förderung für zwei disziplinübergreifende Forschungsprojekte – sogenannte Exzellenzcluster – erhalten. Hochschulen, die erfolgreich zwei oder mehr solcher Projekte auf den Weg gebracht haben, können sich um den Status als Exzellenzuniversität bewerben. 

    Jena hatte im Mai 2025 zum zweiten Mal die Förderung für das Exzellenzcluster „Balance of the Microverse“ erhalten, in dem es um die Forschung an Mikroorganismen geht. Neu hinzugekommen ist „Imaginamics. Practices and Dynamics of Social Imagining“, welches zu einem besseren Verständnis gesellschaftlicher Konflikte und Debatten beitragen will. Anschließend reichte die Uni nach eigenen Angaben vergangenen November den Antrag „Light. Life. Liberty. – Connecting People and Ideas“ beim Wissenschaftsrat ein. 

    Ein weiterer Schritt war demnach im Juni dieses Jahres der Besuch einer internationalen Gutachtergruppe in Jena. Das Expertenteam hatte sich demzufolge bei Präsentationen, Rundgängen und Gesprächen ein umfassendes Bild der Hochschule und ihrer Strategie gemacht.

    Wer entscheidet? 

    Über die Exzellenzförderung entscheidet die sogenannte Exzellenzkommission. Diese besteht einerseits aus einem Expertenkomitee mit 39 Vertreterinnen und Vertretern aus der Wissenschaft. Andererseits sind die Wissenschaftsminister von Bund und Ländern Mitglieder des Gremiums. Den Vorsitz haben die Präsidentin der Deutschen Forschungsgemeinschaft und der Vorsitzende des Wissenschaftsrats, jedoch ohne Stimmrecht.

    Wie blickt die Uni Jena auf die Entscheidung?

    „Wir hoffen natürlich auf eine positive Entscheidung“, sagte eine Sprecherin der Hochschule. Sie gingen „selbstbewusst und optimistisch in die Entscheidung“. In den vergangenen Jahren habe die Hochschule intensiv an ihrer wissenschaftlichen Profilierung gearbeitet und biete mit den zwei Exzellenzclustern eine große fachliche Breite. „Zugleich wissen wir, dass wir uns in einem sehr anspruchsvollen Wettbewerb mit anderen hervorragenden Universitäten und Universitätsverbünden befinden“.

    Ab wann gilt der Status – und wie lang?

    Die Förderung der ausgewählten Exzellenzstandorte beginnt zum 1. Januar 2027. Die Exzellenzuniversitäten beziehungsweise -verbünde werden laut Ministerium dauerhaft gefördert. Jedoch müssen sie sich alle sieben Jahre einer wissenschaftlichen Evaluation stellen.



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    Publish date : 2026-10-02 01:30:00

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