Close Menu
    Facebook X (Twitter) Instagram
    IntelliNews
    Facebook X (Twitter) Instagram
    IntelliNews
    Home»GERMANY»Stern»NRW-OVG verhandelt: Einreiseverbot nach Guantánamo-Haft vor Gericht
    Stern

    NRW-OVG verhandelt: Einreiseverbot nach Guantánamo-Haft vor Gericht

    IntelliNewsBy IntelliNewsfévrier 1, 2026Aucun commentaire4 Mins Read
    Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
    Share
    Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email

    Nach 14 Jahren in einem US-Gefangenenlager streitet ein Mann vor Gericht um ein Einreiseverbot nach Deutschland. Die Stadt sieht Terrorgefahr, die Behörden bewerten das unterschiedlich.

    Rechtskräftig verurteilt wurde der Mann, weil er den deutschen Staat um Sozialleistungen betrogen hatte. Im Jahr 2000 reiste er aus Deutschland aus. Jahre später aber erteilte die Stadt Duisburg für weitere 20 Jahre ein Einreise- und Aufenthaltsverbot. Ging es zur Jahrtausendwende nur um den Sozialbetrug argumentierte die Stadt jetzt mit Terrorgefahr, denn der Mann saß von August 2002 bis 2016 im US-Gefangenenlager Guantánamo.

    Um diese unterschiedlichen Begründungen für das Aufenthalts- und Einreiseverbot geht es jetzt am Montag (10.00 Uhr) vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen. Der Kläger hatte in der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf Recht bekommen. Das Gericht verpflichtete die Stadt im Jahr 2023, die lange Befristung aufzuheben. Begründung: Im Jahr 2000 sei es nur um den Sozialleistungsbetrug gegangen. Die von der Stadt angeführte Terrorgefahr müsse außen vor bleiben, hatten die Richter in der Vorinstanz entschieden. Die Stadt ging daraufhin in Berufung. 

    Behörden schätzten Kläger unterschiedlich ein

    Beim Blick in das Urteil des Verwaltungsgerichts wird klar, dass auch die Behörden die Rolle des Mannes unterschiedlich bewerten. Die Stadt hatte ihre Ordnungsverfügung im Jahr 2022 auf Aussagen des US-Justizministeriums gestützt und das Aufenthaltsverbot für die Dauer von 20 Jahre ausgesprochen.

    Das Verwaltungsgericht hatte beim Bundeskriminalamt (BKA) nachgefragt und die Auskunft erhalten, dass von dem Mann keine Gefahr ausgehe. Auch habe das BKA keine Erkenntnisse darüber, dass der Kläger nach seiner Entlassung aus dem US-Gefangenenlager noch Ideologien des globalen Islamismus verbreitet habe oder in den vergangenen 20 Jahren in der islamistischen Szene in Deutschland aktiv gewesen sei. 

    Warum Guantánamo?

    Laut eigener Aussage hatte der Kläger sich bereits vor den Anschlägen vom 11. September 2001 in den USA von der Terrorgruppe Al-Kaida losgesagt. In Guantánamo sei er gefoltert und schwer misshandelt worden. Warum er in dem Lager gelandet war? Dazu äußerte er vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf eine Vermutung. Er habe sich in deutschen Moscheen als Vorbeter kritisch gegenüber der Regierung in seinem Heimatland geäußert. Es habe daraufhin eine Verhaftungswelle gegen Freunde und Bekannte in der Islamischen Republik Mauretanien gegeben. Er hatte vermutet, dass sein Heimatland im nordwestlichen Afrika dann den USA mit seiner Person einen Dienst erweisen wollte. 

    Der Kläger hatte 1995 sein Studium der Elektrotechnik mit Diplom abgeschlossen. Es folgten in Deutschland immer wieder befristete Aufenthaltstitel. 1998 bekam er ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, was die Behörden allerdings umgehend zurücknahmen. Er wurde zur Ausreise aufgefordert. Der Kläger stellte daraufhin zwar ein Asylgesuch, strengte aber kein richtiges Verfahren an, wie aus den Gerichtsakten aus der Vorinstanz hervorgeht. 

    Haftbefehl wegen Sozialbetrugs

    Im November 1999 reiste er daraufhin nach Kanada aus. Bei seiner Wiedereinreise im April 2000 wurde er festgenommen, weil gegen ihn ein Haftbefehl wegen Sozialbetrugs vorlag. Es folgte eine Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe, weil er zu Unrecht Arbeitslosengeld von knapp 11.800 Euro bezogen hatte. Er hatte beim Arbeitsamt nicht angegeben, dass er Geschäftsführer einer Firma und noch an einer Uni eingeschrieben war. Ende Mai 2000 reiste er endgültig aus Deutschland aus. 

    Nach eigenen Angaben wurde er dann in seiner Heimat verhaftet und nach Jordanien und im Juli 2002 nach Afghanistan verschleppt, bevor er im August 2002 nach Guantánamo kam. Dort wurde er massiv misshandelt und gefoltert, um von ihm Infos zu Terror-Netzwerken zu erpressen. Ihm wurde die Entführung und Vergewaltigung seiner Mutter angedroht. Laut seiner Aussage konnte er aber keine Angaben machen. Obwohl US-Richter bereits 2010 seine Inhaftierung für rechtswidrig erklärt hatten, weil keine Beweise für eine von ihm ausgehende Gefahr vorlagen, kam er erst 2016 frei und erhielt einen Pass für Mauretanien. 

    Motiv für die Klage des heutigen Schriftstellers

    Nach Angaben des Anwalts arbeitet sein Mandant heute als Schriftsteller und Autor. Für seine Projekte reise er immer wieder in zahlreiche europäische Länder. Auch um dort Preise entgegenzunehmen oder Premieren seiner Theaterstücke zu besuchen. Auch habe er eine familiäre Bindung zum Rheinland. Aus diesem Grund, so sein Anwalt gegenüber der Deutschen Presse-Agentur vor der Verhandlung in Münster, will sein Mandant wieder nach Deutschland einreisen dürfen.

    OVG ordnete kein Erscheinen an

    Für den Verhandlungstag in der Vorinstanz durfte der in den Niederlanden lebende Mann laut Gericht für einen Tag nach Deutschland einreisen. Hierfür sah das OVG im Vorfeld der Verhandlung in Münster keine Notwendigkeit. Der Kläger hat während des Berufungsverfahrens die niederländische Staatsangehörigkeit angenommen. 

    Ein Urteil wollen die Richter des 18. OVG-Senats voraussichtlich nach der mündlichen Verhandlung verkünden.



    Source link : https://www.stern.de/gesellschaft/regional/nordrhein-westfalen/nrw-ovg-verhandelt–einreiseverbot-nach-guant%C3%A1namo-haft-vor-gericht-37096498.html

    Author :

    Publish date : 2026-02-01 14:51:00

    Copyright for syndicated content belongs to the linked Source.

    Stern
    Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
    IntelliNews

    Related Posts

    Trump kündigt Iran-Gespräche an – mögliche Deeskalation beflügelt Börsen

    août 3, 2026

    Trinkwasser: Was Sie über Wasserfilter wissen müssen – und wann sie eher schaden

    août 3, 2026

    Hitzesommer 2026: Heftige Waldbrände in Washington – Gouverneur verhängt Notstand

    août 3, 2026

    Chine: l’IA détruit de plus en plus d’emplois et le gouvernement réagit timidement

    août 3, 2026

    Les salles de classe indonésiennes se vident de leurs élèves

    août 3, 2026

    « Les États-Unis n’ont pas agi pour le Japon » : les vraies raisons de l’intervention américaine sur le yen

    août 3, 2026

    Iran Says No Current Talks With U.S. After Trump Cites Progress on the Strait of Hormuz

    août 3, 2026

    The photographs that complicate America’s most enduring myth

    août 3, 2026
    février 2026
    L M M J V S D
     1
    2345678
    9101112131415
    16171819202122
    232425262728  
    « Jan   Mar »
    Catégories
    Archives
    Facebook X (Twitter) Instagram Pinterest
    © 2026

    Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.